Was umfassen Pflegesachleistungen?
Typische Inhalte sind Grundpflege (z. B. Körperpflege, Ernährung, Mobilität) und behandlungspflegerische Maßnahmen, die ein Pflegedienst erbringt. Die monatlichen Budgets richten sich nach dem Pflegegrad – bis zu 2.299 € monatlich bei Pflegegrad 5 (Orientierungswert, wir erklären Ihren individuellen Anspruch).
Wer ausschließlich Pflegesachleistungen in Anspruch nimmt, erhält in der Regel kein volles Pflegegeld – die Leistung wird direkt mit dem Dienst verrechnet.
SYNODEIA ergänzt – ersetzt nicht
Unsere Leistungen sind keine Pflegesachleistungen im engeren Sinn, sondern Entlastung im Alltag: Gesellschaft, Begleitung, Tagesstruktur und Haushaltshilfe. Das entlastet Angehörige und ergänzt die medizinisch-pflegerische Versorgung.
Gemeinsam mit Ihrem Pflegedienst können wir Betreuung und Haushaltshilfe so planen, dass Sie und Ihre Familie entlastet werden.
Kurz zusammengefasst
- Leistungen durch anerkannte Pflegedienste
- Direktabrechnung mit der Pflegekasse
- Getrennt von §45a „Unterstützung im Alltag“ (SYNODEIA)
- Sinnvolle Ergänzung im Pflegealltag
Häufige Fragen
Brauche ich einen Pflegedienst und SYNODEIA?
Nicht zwingend – viele nutzen nur Entlastungsleistungen. Wenn medizinische Pflege nötig ist, arbeiten wir ergänzend; wir beraten, was für Sie passt.
