Pflegesachleistungen

Pflegesachleistungen sind Leistungen eines anerkannten ambulanten Pflegedienstes – abgerechnet über die Pflegekasse statt als Bargeld an die Familie.

Was umfassen Pflegesachleistungen?

Typische Inhalte sind Grundpflege (z. B. Körperpflege, Ernährung, Mobilität) und behandlungspflegerische Maßnahmen, die ein Pflegedienst erbringt. Die monatlichen Budgets richten sich nach dem Pflegegrad – bis zu 2.299 € monatlich bei Pflegegrad 5 (Orientierungswert, wir erklären Ihren individuellen Anspruch).

Wer ausschließlich Pflegesachleistungen in Anspruch nimmt, erhält in der Regel kein volles Pflegegeld – die Leistung wird direkt mit dem Dienst verrechnet.

SYNODEIA ergänzt – ersetzt nicht

Unsere Leistungen sind keine Pflegesachleistungen im engeren Sinn, sondern Entlastung im Alltag: Gesellschaft, Begleitung, Tagesstruktur und Haushaltshilfe. Das entlastet Angehörige und ergänzt die medizinisch-pflegerische Versorgung.

Gemeinsam mit Ihrem Pflegedienst können wir Betreuung und Haushaltshilfe so planen, dass Sie und Ihre Familie entlastet werden.

Kurz zusammengefasst

  • Leistungen durch anerkannte Pflegedienste
  • Direktabrechnung mit der Pflegekasse
  • Getrennt von §45a „Unterstützung im Alltag“ (SYNODEIA)
  • Sinnvolle Ergänzung im Pflegealltag

Häufige Fragen

Brauche ich einen Pflegedienst und SYNODEIA?

Nicht zwingend – viele nutzen nur Entlastungsleistungen. Wenn medizinische Pflege nötig ist, arbeiten wir ergänzend; wir beraten, was für Sie passt.

Sie brauchen Unterstützung im Alltag?

Wir beraten Sie unverbindlich – telefonisch oder per Kontaktformular.

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