Was ist das Pflegegeld?
Das Pflegegeld ist eine monatliche Zahlung der Pflegeversicherung an die gepflegte Person (bzw. an die Pflegeperson nach Vereinbarung). Es soll die häusliche Pflege finanziell unterstützen – etwa für Zeitaufwand, Hilfsmittel oder Entlastung im Alltag.
Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad (1 bis 5). Wichtig: Das Pflegegeld ist an die häusliche Pflege gebunden und ersetzt keine Pflegesachleistungen eines ambulanten Pflegedienstes in vollem Umfang.
Pflegegeld und SYNODEIA
Unsere Alltagsbegleitung und Haushaltshilfe als anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag (§§ 45a–45c SGB XI, PflBetrVO Sachsen-Anhalt) sowie der Entlastungsbetrag nach §45b werden in der Regel zusätzlich zum Pflegegeld abgerechnet – wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Ihr Pflegegeld bleibt dabei in der Regel unangetastet.
So können Sie Alltagsbegleitung und Haushaltshilfe nutzen, ohne auf die Unterstützung durch Angehörige verzichten zu müssen.
Kurz zusammengefasst
- Monatliche Leistung je nach Pflegegrad
- Für häusliche Pflege – nicht für vollstationäre Heimunterbringung
- Oft kombinierbar mit Entlastungsleistungen (§45a) und Entlastungsbetrag (§45b)
- SYNODEIA rechnet Entlastungsleistungen direkt mit der Kasse ab
Häufige Fragen
Muss ich Pflegegeld zurückzahlen, wenn ich SYNODEIA beauftrage?
Nein – anerkannte Entlastungsleistungen und der Entlastungsbetrag sind eigene Ansprüche. Wir klären mit Ihnen, welche Leistungen für Ihren Pflegegrad passen.
Kann ich Pflegegeld ohne Pflegeperson beziehen?
Pflegegeld setzt in der Regel voraus, dass eine private Pflegeperson die versicherte Leistungen erbringt. Ob und wie das in Ihrem Fall gilt, besprechen wir mit Ihnen und Ihrer Pflegekasse.
