Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI

Der Entlastungsbetrag hilft, pflegende Angehörige zu entlasten und professionelle Hilfe im Alltag zu finanzieren – SYNODEIA rechnet direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

Entlastungsbetrag in Halle (Saale) & Saalekreis

Pflege zu Hause belastet pflegende Angehörige und Betroffene im Alltag. Der gesetzliche Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI hilft, professionelle Unterstützung zu finanzieren – SYNODEIA berät Sie in Halle und im Saalekreis und rechnet als anerkannter Anbieter direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

  • Derzeit bis zu 131 Euro monatlich – ab Pflegegrad 1
  • Direktabrechnung mit der Pflegekasse, in der Regel ohne Vorkasse
  • Alltagsbegleitung und Haushaltshilfe im Alltag
  • Beratung zu Entlastungsbetrag, §45a-Leistungen und Verhinderungspflege

Was ist der Entlastungsbetrag – und wer hat Anspruch?

Der Entlastungsbetrag ist eine monatliche Zusatzleistung der Pflegeversicherung nach §45b SGB XI. Er wird zusätzlich zu Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Kombinationsleistungen gewährt und soll pflegende Angehörige entlasten sowie Betreuung und Hilfe im häuslichen Alltag ermöglichen.

In Halle (Saale), im Saalekreis und in der weiteren Umgebung unterstützen wir Sie dabei, den Betrag sinnvoll zu nutzen – mit festen Bezugspersonen, verständlicher Beratung und ohne komplizierte Antragswege, wenn wir direkt mit Ihrer Kasse abrechnen.

Gut zu wissen: Nicht verbrauchte Beträge können unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart werden. Wir erklären Ihnen, wie das für Ihre Pflegekasse gilt.

Voraussetzungen in Kurzform

  • Anerkannter Pflegegrad (1 bis 5) bei der Pflegekasse
  • Pflege und Betreuung im häuslichen Umfeld – nicht in einem stationären Heim als Hauptwohnsitz
  • Leistungen von anerkannten Anbietern oder unter den gesetzlichen Bedingungen z. B. für qualifizierte Nachbarschaftshilfe
  • Verwendung nur für bestimmte entlastende Angebote – z. B. Betreuung, haushaltsnahe Hilfe, begleitende Alltagsunterstützung

Wofür können Sie den Entlastungsbetrag nutzen?

Der Betrag lässt sich flexibel einsetzen – je nachdem, wo im Alltag Unterstützung gebraucht wird, zum Beispiel für:

  • Alltagsbegleitung und soziale Betreuung
  • Haushaltshilfe: Reinigung, Wäsche, Besorgungen
  • Begleitung zu Terminen, Spaziergänge und Unternehmungen im Nahbereich
  • Entlastung pflegender Angehöriger durch stundenweise professionelle Betreuung
  • In Sachsen-Anhalt anerkannte Leistungen der „Unterstützung im Alltag“ nach §§ 45a–45c SGB XI (PflBetrVO) – wir beraten zur Kombination mit dem Entlastungsbetrag

Beispiele aus dem Alltag in Halle & Saalekreis

So kann der Entlastungsbetrag – oft ergänzt durch §45a-Leistungen – typischerweise genutzt werden:

Pflegegrad 1

Begleitung beim Wochenmarkt auf dem Hallmarkt oder in der Nachbarschaft, wenn Einkäufe und Wege schwerer werden.

Pflegegrad 2

Regelmäßige Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung – mit Zeit für Gespräche, gemeinsame Mahlzeiten und Reinigung nach Absprache.

Pflegegrad 3

Regelmäßige Alltagsbegleitung mit gemeinsamen Mahlzeiten und Struktur im Tagesablauf – zu Hause in Halle, Merseburg, Bernburg oder im Saalekreis.

Pflegegrad 4–5

Stundenweise Betreuung, wenn Angehörige arbeiten, Termine haben oder eine Auszeit brauchen – mit einer vertrauten Betreuungskraft von SYNODEIA.

SYNODEIA als Partner in Halle (Saale) & Saalekreis

Als anerkannter Anbieter zur Unterstützung im Alltag (§§ 45a–45c SGB XI, PflBetrVO Sachsen-Anhalt) und mit Abrechnung nach §45b SGB XI unterstützen wir Sie dort, wo der Alltag anstrengend wird – mit Zeit, Herzlichkeit und festen Bezugspersonen.

Anders als anonyme Kurzbesuche planen wir Betreuung in sinnvollen Zeitfenstern: Gespräche, gemeinsame Aktivitäten, Begleitung und auf Wunsch Haushaltshilfe – in Halle, im Saalekreis und in der näheren Umgebung.

  • Alltagsbegleitung mit Zeit für den Menschen
  • Haushaltshilfe und Reinigung nach Absprache
  • Begleitung zu Terminen und in der freien Zeit
  • Beratung zu Pflegegrad, Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege

Unsere Leistungen Entlastungsbetrag anfragen

Kosten & Abrechnung – so einfach wie möglich

Direktabrechnung mit SYNODEIA

Als anerkannter Anbieter rechnen wir unsere Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie müssen in der Regel nicht in Vorkasse gehen und erhalten eine verständliche Übersicht, welche Leistungen über §45a, §45b oder andere Ansprüche laufen.

Nachbarschafts- und Ehrenamtshelfer

Auch ehrenamtliche oder private Helfer können unter strengen Voraussetzungen über den Entlastungsbetrag vergütet werden – mit Nachweisen, Vereinbarung und Dokumentation. Die Kosten werden dann meist erstattet, nicht direkt verrechnet. Wir beraten, welche Variante für Sie sinnvoll ist.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen §45a und §45b?

§§ 45a–45c SGB XI umfassen anerkannte Entlastungsleistungen (in Sachsen-Anhalt „Unterstützung im Alltag“ nach PflBetrVO) mit festen monatlichen Budgets je Pflegegrad. Der Entlastungsbetrag nach §45b ist eine zusätzliche monatliche Summe (derzeit 131 Euro), die für bestimmte entlastende Hilfen genutzt werden kann. Beides lässt sich oft kombinieren – wir klären das mit Ihnen.

Kann der Entlastungsbetrag rückwirkend beantragt werden?

Unter bestimmten Voraussetzungen können Leistungen des laufenden Kalenderjahres nachgefordert werden, sofern Belege und Voraussetzungen erfüllt sind. Die Fristen legt Ihre Pflegekasse fest – fragen Sie uns oder Ihre Kasse rechtzeitig.

Verfällt nicht genutzter Entlastungsbetrag?

Wird der monatliche Betrag nicht vollständig genutzt, kann der Rest unter Voraussetzungen bis zum 30. Juni des Folgejahres mitgenommen werden. Danach verfällt er. Wir helfen bei der Planung, damit Ihr Anspruch sinnvoll genutzt wird.

Gilt das auch in Merseburg, Bernburg und dem Saalekreis?

Ja – wir sind in Halle (Saale), im Saalekreis und in der näheren Umgebung für Sie im Einsatz. Die gesetzlichen Leistungen gelten bundesweit; die Abrechnung erfolgt über Ihre Pflegekasse, unabhängig vom Wohnort innerhalb unseres Betreuungsgebiets.

Sie brauchen Unterstützung im Alltag?

Wir beraten Sie unverbindlich – telefonisch oder per Kontaktformular.

Anrufen Anfrage