Pflegegrad 1
Begleitung beim Wochenmarkt auf dem Hallmarkt oder in der Nachbarschaft, wenn Einkäufe und Wege schwerer werden.
Der Entlastungsbetrag hilft, pflegende Angehörige zu entlasten und professionelle Hilfe im Alltag zu finanzieren – SYNODEIA rechnet direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
Pflege zu Hause belastet pflegende Angehörige und Betroffene im Alltag. Der gesetzliche Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI hilft, professionelle Unterstützung zu finanzieren – SYNODEIA berät Sie in Halle und im Saalekreis und rechnet als anerkannter Anbieter direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
Der Entlastungsbetrag ist eine monatliche Zusatzleistung der Pflegeversicherung nach §45b SGB XI. Er wird zusätzlich zu Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Kombinationsleistungen gewährt und soll pflegende Angehörige entlasten sowie Betreuung und Hilfe im häuslichen Alltag ermöglichen.
In Halle (Saale), im Saalekreis und in der weiteren Umgebung unterstützen wir Sie dabei, den Betrag sinnvoll zu nutzen – mit festen Bezugspersonen, verständlicher Beratung und ohne komplizierte Antragswege, wenn wir direkt mit Ihrer Kasse abrechnen.
Gut zu wissen: Nicht verbrauchte Beträge können unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart werden. Wir erklären Ihnen, wie das für Ihre Pflegekasse gilt.
Der Betrag lässt sich flexibel einsetzen – je nachdem, wo im Alltag Unterstützung gebraucht wird, zum Beispiel für:
So kann der Entlastungsbetrag – oft ergänzt durch §45a-Leistungen – typischerweise genutzt werden:
Begleitung beim Wochenmarkt auf dem Hallmarkt oder in der Nachbarschaft, wenn Einkäufe und Wege schwerer werden.
Regelmäßige Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung – mit Zeit für Gespräche, gemeinsame Mahlzeiten und Reinigung nach Absprache.
Regelmäßige Alltagsbegleitung mit gemeinsamen Mahlzeiten und Struktur im Tagesablauf – zu Hause in Halle, Merseburg, Bernburg oder im Saalekreis.
Stundenweise Betreuung, wenn Angehörige arbeiten, Termine haben oder eine Auszeit brauchen – mit einer vertrauten Betreuungskraft von SYNODEIA.
Als anerkannter Anbieter zur Unterstützung im Alltag (§§ 45a–45c SGB XI, PflBetrVO Sachsen-Anhalt) und mit Abrechnung nach §45b SGB XI unterstützen wir Sie dort, wo der Alltag anstrengend wird – mit Zeit, Herzlichkeit und festen Bezugspersonen.
Anders als anonyme Kurzbesuche planen wir Betreuung in sinnvollen Zeitfenstern: Gespräche, gemeinsame Aktivitäten, Begleitung und auf Wunsch Haushaltshilfe – in Halle, im Saalekreis und in der näheren Umgebung.
Als anerkannter Anbieter rechnen wir unsere Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie müssen in der Regel nicht in Vorkasse gehen und erhalten eine verständliche Übersicht, welche Leistungen über §45a, §45b oder andere Ansprüche laufen.
Auch ehrenamtliche oder private Helfer können unter strengen Voraussetzungen über den Entlastungsbetrag vergütet werden – mit Nachweisen, Vereinbarung und Dokumentation. Die Kosten werden dann meist erstattet, nicht direkt verrechnet. Wir beraten, welche Variante für Sie sinnvoll ist.
§§ 45a–45c SGB XI umfassen anerkannte Entlastungsleistungen (in Sachsen-Anhalt „Unterstützung im Alltag“ nach PflBetrVO) mit festen monatlichen Budgets je Pflegegrad. Der Entlastungsbetrag nach §45b ist eine zusätzliche monatliche Summe (derzeit 131 Euro), die für bestimmte entlastende Hilfen genutzt werden kann. Beides lässt sich oft kombinieren – wir klären das mit Ihnen.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Leistungen des laufenden Kalenderjahres nachgefordert werden, sofern Belege und Voraussetzungen erfüllt sind. Die Fristen legt Ihre Pflegekasse fest – fragen Sie uns oder Ihre Kasse rechtzeitig.
Wird der monatliche Betrag nicht vollständig genutzt, kann der Rest unter Voraussetzungen bis zum 30. Juni des Folgejahres mitgenommen werden. Danach verfällt er. Wir helfen bei der Planung, damit Ihr Anspruch sinnvoll genutzt wird.
Ja – wir sind in Halle (Saale), im Saalekreis und in der näheren Umgebung für Sie im Einsatz. Die gesetzlichen Leistungen gelten bundesweit; die Abrechnung erfolgt über Ihre Pflegekasse, unabhängig vom Wohnort innerhalb unseres Betreuungsgebiets.
Wir beraten Sie unverbindlich – telefonisch oder per Kontaktformular.