Was ist die Kombinationsleistung?
Bei der Kombinationsleistung erhalten Sie einen Teil der Leistung als Pflegegeld und einen Teil als Pflegesachleistungen (z. B. durch einen ambulanten Pflegedienst). Die genauen Anteile hängen vom Pflegegrad ab und sind gesetzlich festgelegt.
Die Kombination eignet sich, wenn Angehörige einen Teil der Pflege übernehmen und ein anerkannter Dienst ergänzend tätig wird – etwa bei Körperpflege oder Behandlungspflege.
Unterschied zu unserer Alltagsbegleitung
SYNODEIA erbringt keine vollumfängliche Behandlungspflege, sondern Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe und soziale Betreuung nach §45a SGB XI. Diese Leistungen sind von Pflegegeld und Kombinationsleistung getrennt zu betrachten und können sie sinnvoll ergänzen.
Viele Familien nutzen Kombinationsleistung für die Grundpflege und zusätzlich Entlastungsleistungen für Gesellschaft, Struktur im Alltag und Haushalt.
Kurz zusammengefasst
- Mix aus Geld- und Sachleistungsanteil
- Anteile abhängig vom Pflegegrad
- Ergänzbar durch §45a Entlastungsleistungen
- Beratung zur optimalen Kombination im Hausbesuch
Häufige Fragen
Kann ich Kombinationsleistung nachträglich wählen?
Ein Wechsel zwischen Pflegegeld, Sachleistungen und Kombination ist unter Voraussetzungen möglich – wir empfehlen, das vorab mit der Pflegekasse zu klären.
